Belegerteilungspflicht und Sicherheitseinrichtung vor Manipulation
Aber was bedeutet das?
Belegerteilungspflicht
Seit 01.01.2016 müssen Sie für jede Barzahlung einen Beleg ausstellen.
Jeder dieser Belege muss folgende Merkmale aufweisen:
- Name des Betriebs
- fortlaufende Nummer
- Ausstellungsdatum sowie die Uhrzeit
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware
- Betrag sowie alle Beträge nach Umsatzsteuersätzen getrennt
- Kassenidentifikationsnummer
- QR-Code
Signaturkarte
Die Signaturkarte ist Ihr persönlicher Stempel der die Manipulationssicherheit Ihrer Kasse bestätigt. Jede Signurkarte ist mit einer eigenen Nummer ausgestattet die, nach erfolgreicher Installation, über FinanzOnline registriert wird.
Bei Repos kommen die Signaturkarten von A-Trust wo wir auch als Parter registriert sind.
Erstellung des Startbelegs ("Nullbon")
Bei der Inbetriebnahme wird ein Startbeleg, oder auch Nullbon genannt, erstellt. Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um einen Beleg mit der Summe Null.
Dieser Startbeleg ist mindestens 7 Jahre aufzubewahren.
In weiterer Folge ist jeden Monats- bzw. zu Jahresende ein Kontrollbeleg mit Betrag Null zu erstellen und aufzubewahren. Der Monatsbeleg für Dezember ist gleichzeitig der Jahresbeleg und muss jährlich ausgedruckt, aufbewahrt und mittels BMF Belegcheck-App geprüft werden.
Registrierung im FinanzOnline
Nach Erstellung des Startbelegs, müssen Sie Ihre Kasse noch im FinanzOnline anmelden. Dazu benötigen Sie die Nummer der Signatureinheit als auch die Kassenidentifikationsnummer und den Benutzerschlüssel.
Die Registrierung im FinanzOnline bedeutet nicht, dass die Kasse mit dem Finanzministerium verbunden ist und dieses ständig Zugriff auf Ihre Daten hat!
Prüfung des Startbelegs mittels BMF Belegcheck-APP
Wurden alle Daten korrekt eingegeben, können Sie Ihren Startbeleg mittels der BMF Belegcheck-App überprüfen und werden ein positives Ergebnis erhalten.
Erhalten Sie keine Bestätigung, sollten Sie alle Angaben überprüfen und kontrollieren.